Domain etagenhaus.de kaufen?

Produkt zum Begriff Mieter:


  • Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!
    Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!

    Im Regelfall endet das Mietverhältnis durch eine Kündigung des Mieters oder des Vermieters. Da der Mieter aber einen gesetzlichen Kündigungsschutz genießt, sind die Möglichkeiten des Vermieters, das Mietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, eingeschränkt. Nur wenn der Vermieter ein »berechtigtes Interesse« an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, kann er den Mietvertrag ordentlich unter Wahrung der Fristen kündigen. Folglich sind die Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter rar, wenn sich der Mieter keiner Pflichtverletzung schuldig macht. Vor allem die Kündigung wegen Eigenbedarfs hat in der Praxis große Bedeutung. Unabhängig davon kann der Vermieter das Mietverhältnis unter Umständen auch außerordentlich fristlos oder fristgemäß kündigen. In jedem Fall aber muss die Kündigung des Vermieters den gesetzlich vorgegeben inhaltlichen und formellen Anforderungen und Kündigungsfristen genügen. Um diese Anforderungen zu kennen und zu verstehen, haben wir diesen Ratgeber für Sie geschrieben.

    Preis: 10.99 € | Versand*: 0.00 €
  • RNK Hausbuch 548 50 Mieter 1 Jahr
    RNK Hausbuch 548 50 Mieter 1 Jahr

    Hausbuch RNK RNK 548 50 Mieter 1 Jahr

    Preis: 39.23 € | Versand*: 5.99 €
  • Schild Parkplatzschild - Nur für Mieter, Alu, 250x400 mm
    Schild Parkplatzschild - Nur für Mieter, Alu, 250x400 mm

    Nur für Mieter Material: Aluminium 1,8 mm Format: 40 x 25 cm Alternative Nr.: 377A40X25 Basis-Mengeneinheit: Stück Breite in mm: 250 Gewicht in kg: 0,5 Höhe in mm: 400 Material: Aluminium Menge pro Einheit: 1 Mengeneinheit: Stück

    Preis: 28.43 € | Versand*: 3.95 €
  • Der Mieterassistent | Mieter-Set | Ratgeber Mietrecht I Mitkaution I Mitpreispremse I Ratgeber für Mieter enthält Vorlagen für Mietverträge, Musterbriefe und Formulierungshilfen für jede Situation
    Der Mieterassistent | Mieter-Set | Ratgeber Mietrecht I Mitkaution I Mitpreispremse I Ratgeber für Mieter enthält Vorlagen für Mietverträge, Musterbriefe und Formulierungshilfen für jede Situation

    Set mit allen Musterbriefen, Formularen und Checklisten, die Sie als Mieter brauchen

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Wie oft muss Mieter Treppenhaus reinigen?

    Wie oft Mieter das Treppenhaus reinigen müssen, hängt von den Vereinbarungen im Mietvertrag oder der Hausordnung ab. In der Regel sind Mieter dazu verpflichtet, das Treppenhaus regelmäßig zu reinigen, um die Sauberkeit und Sicherheit für alle Bewohner zu gewährleisten. Dies kann je nach Absprache wöchentlich, alle zwei Wochen oder monatlich sein. Es ist wichtig, sich an die festgelegten Reinigungsintervalle zu halten, um Konflikte mit anderen Mietern oder dem Vermieter zu vermeiden. Falls Unsicherheiten bestehen, sollte man sich direkt an den Vermieter oder die Hausverwaltung wenden, um Klarheit zu erhalten.

  • Was tun wenn Mieter Treppenhaus nicht gereinigt?

    Was tun, wenn Mieter das Treppenhaus nicht reinigen? Zuerst sollte man die Mieter höflich darauf ansprechen und sie daran erinnern, dass die Reinigung des Treppenhauses zu ihren Pflichten gehört. Falls dies keine Wirkung zeigt, kann man eine schriftliche Aufforderung zur Reinigung des Treppenhauses senden und eine Frist setzen. Sollte auch das keine Besserung bringen, kann man sich an den Vermieter oder die Hausverwaltung wenden und sie um Unterstützung bei der Durchsetzung der Reinigungspflichten bitten. Im schlimmsten Fall könnte man auch rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, um die Mieter zur Einhaltung ihrer Pflichten zu zwingen.

  • Zahlt der Mieter die Schraube am Balkon?

    In der Regel ist der Mieter nicht für die Kosten einer einzelnen Schraube am Balkon verantwortlich. Kleine Reparaturen und Instandhaltungen fallen normalerweise in den Verantwortungsbereich des Vermieters. Es ist ratsam, den Vermieter über den Schaden zu informieren und ihn um eine Reparatur zu bitten.

  • Gehört die Küche mir als Mieter der Mietwohnung?

    In der Regel gehört die Küche nicht automatisch zur Mietsache. Es kommt darauf an, ob die Küche im Mietvertrag ausdrücklich als Bestandteil der Wohnung aufgeführt ist oder ob sie vom Vermieter zur Verfügung gestellt wurde. Wenn die Küche im Mietvertrag aufgeführt ist, gehört sie zur Mietsache und der Mieter ist für deren Instandhaltung verantwortlich. Ist dies nicht der Fall, kann der Vermieter die Küche bei Auszug des Mieters entfernen lassen.

Ähnliche Suchbegriffe für Mieter:


  • RNK Hauskontobuch Reimers A4 1 Jahr bis 52 Mieter 16 Blatt grün
    RNK Hauskontobuch Reimers A4 1 Jahr bis 52 Mieter 16 Blatt grün

    Hauskontobuch Reimers Hausbuch übersichtliche Tabellenform, einfache Buchungsart, Ausgabentitel vorgedruckt, Jahreszusammenstellung und Hauswartlohnkonto grüner Kartondeckel 1 Jahr bis 52 Mieter je Monat eine Seite Papierformat: DIN A4 Anzahl der Blätter: 16 Blatt

    Preis: 38.79 € | Versand*: 0.00 €
  • RNK Hauskontobuch Reimers A4 1 Jahr bis 60 Mieter 6 Blatt grau
    RNK Hauskontobuch Reimers A4 1 Jahr bis 60 Mieter 6 Blatt grau

    Hauskontobuch Reimers Hausbuch übersichtliche Tabellenform, einfache Buchungsart, Ausgabentitel vorgedruckt, Jahreszusammenstellung und Hauswartlohnkonto grauer Kartondeckel 1 Jahr bis 60 Mieter Einnahmen 3 Monate je Seite, Ausgaben 3 Monate je Seite Papierformat: DIN A4 Anzahl der Blätter: 6 Blatt

    Preis: 26.66 € | Versand*: 0.00 €
  • Parkplatzschild, Nur für Mieter, Aluverbund - 300 x 200 x 2 mm Aluverbund
    Parkplatzschild, Nur für Mieter, Aluverbund - 300 x 200 x 2 mm Aluverbund

    Parkplatzschild, Nur für Mieter, Aluverbund - 300 x 200 x 2 mm Aluverbund Parkplatz- und Garagenkennzeichnung Eigenschaften: Material: Aluminiumverbund Maße: 200 x 300 x 2mm Lochung: ungelocht Ecken: abgerundet zur Anbringung im Innen- und Außenbereich zur Wand- und Pfostenmontage geeignet

    Preis: 16.20 € | Versand*: 3.95 €
  • Meine Rechte als Mieter | Ratgeber Mietrecht | Mieterrechte I  Vorlagen für Mietverträge, Musterbriefe und Formulierungshilfen
    Meine Rechte als Mieter | Ratgeber Mietrecht | Mieterrechte I Vorlagen für Mietverträge, Musterbriefe und Formulierungshilfen

    Von der Wohnungssuche bis zum Auszug auf der rechtlich sicheren Seite

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Kann ich als Mieter Vertretern in einem Mehrfamilienhaus Hausverbot erteilen?

    Als Mieter haben Sie das Recht, Personen, die Ihr Haus betreten möchten, abzuweisen oder ihnen Hausverbot zu erteilen. Dies gilt jedoch nur für Personen, die keinen berechtigten Grund haben, das Haus zu betreten. Wenn es sich um Vertreter handelt, die im Auftrag des Vermieters oder der Hausverwaltung handeln, sollten Sie dies mit ihnen klären, da sie möglicherweise ein Recht haben, das Haus zu betreten.

  • Wer ist für Balkon zuständig Mieter oder Vermieter?

    Wer ist für Balkon zuständig Mieter oder Vermieter? In der Regel ist der Mieter für die Pflege und Instandhaltung des Balkons zuständig, solange dies vertraglich nicht anders geregelt ist. Der Vermieter ist jedoch dafür verantwortlich, größere Reparaturen am Balkon durchzuführen, die über die normale Instandhaltung hinausgehen. Es ist wichtig, dass Mieter und Vermieter die genauen Pflichten und Verantwortlichkeiten in ihrem Mietvertrag festhalten, um Missverständnisse zu vermeiden. Im Zweifelsfall sollte man sich an das örtliche Mietrecht oder an einen Rechtsanwalt wenden, um Klarheit zu erhalten.

  • Muss der Mieter die Gebäudeversicherung für die Eigentumswohnung alleine bezahlen?

    In der Regel ist es Aufgabe des Vermieters, die Gebäudeversicherung für die Eigentumswohnung abzuschließen und die Kosten dafür zu tragen. Der Mieter ist jedoch oft verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um eventuelle Schäden in der Wohnung zu decken. Es ist wichtig, den Mietvertrag zu überprüfen, um die genauen Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter bezüglich der Versicherungspflichten zu kennen.

  • Ist es erlaubt, eine Mitteilung an den Mieter im Treppenhaus und im Aufzug öffentlich zu kleben und ihn darin zur Mietzahlung aufzufordern?

    Es ist in der Regel nicht erlaubt, eine Mitteilung im Treppenhaus oder im Aufzug öffentlich anzubringen, um den Mieter zur Mietzahlung aufzufordern. Solche Mitteilungen sollten stattdessen auf dem üblichen Kommunikationsweg erfolgen, zum Beispiel per Post oder E-Mail. Das Anbringen von Mitteilungen im Treppenhaus oder Aufzug kann als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des Mieters angesehen werden.

* Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ggf. zuzüglich Versandkosten. Die Angebotsinformationen basieren auf den Angaben des jeweiligen Shops und werden über automatisierte Prozesse aktualisiert. Eine Aktualisierung in Echtzeit findet nicht statt, so dass es im Einzelfall zu Abweichungen kommen kann.